Wie geht es weiter mit dem Fährhäuschen?

Wie in diversen Medien nachzulesen war, hat im Gemeinderat der gemeinsame Antrag von SPD und CDU auf Einstellung von 10.000 Euro zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit anschließender Verwendungsprüfung für das Neckarhäuser Fährhäuschen bei Stimmengleichheit keine Mehrheit gefunden. Das Fährhaus zählt seit vielen Jahrzehnten zu den bekanntesten und sicher auch meist fotografierten und gemalten Baudenkmälern unserer Gemeinde. Ein populäres Kleinod, das am Unterlauf des Neckars einmalig ist – und eben dessen Erhalt und den Fortbestand hatte der Antrag zum Gegenstand.

Es ist schwer zu bestreiten, dass das in die Jahre gekommene Objekt einer Sanierung bedarf. Mit Blick auf die Zukunft gehen jedoch nicht nur im Gemeinderat, sondern sicher auch in der Bevölkerung die Meinungen auseinander, ob auch in Zukunft eine Monoverwendung wie bisher gewünscht ist und wie eine künftige Ausrichtung bzw. Nutzung des Fährhauses aussehen könnte.

Unter diesen Aspekten erfolgte auch die formelle Antragstellung am 3. November 2020. Der nachfolgende Antragstext ging nicht nur allen Gemeinderäten vor mehr als drei Monaten zur Kenntnisnahme zu, sondern wurde auch im AMB in vollem Umfang veröffentlicht.

Der Antrag lautete:

„Der Gemeinderat möge beschließen, 20.000 Euro für die Erstellung eines Sanierungskonzepts in den Haushalt einzustellen. Das damit verbundene Ziel des Ergebnisses des Sanierungskonzepts kann sowohl als Entscheidung für eine bauliche Sanierung für den reinen Erhalt des Gebäudes als Lagerstätte wie bisher und/oder einer event. späteren Verwendung im Rahmen einer Umnutzung in einen Vereinsraum oder einer maximalen Verwendung als gewerblichen Kioskbetrieb dienen. Die Finanzierung des Sanierungskonzepts sehen wir dahingehend als gesichert an, da der kommunale Fährbetrieb zwischen Neckarhausen und Ladenburg über die Jahre hinweg regelmäßig Erträge erzielt und diese Einnahme somit zielgerichtet im Fährensemble verwendet werden kann. Ein Sanierungskonzept bietet darüber hinaus folgende Vorteile an:

1. Die Möglichkeit eines abschnittsweisen Bauens und Finanzierens.

2. Die Priorisierung. Die Wahl der konstruktiven Bauteile geht vor die Auswahl der Struktur und Farbe der Tapeten. Dies wird in einem Sanierungskonzept detailliert aufgeschlüsselt und geordnet. Durch die Kombination der vorgestellten Punkte 1 und 2 wird eine geordnete Sanierung ermöglicht. Und: Der spätere Nutzen lässt sich hiervon ohne Zeitdruck unabhängig diskutieren und festlegen.“

Wie zu lesen war, hat unser Gemeinderat Andreas Daners in der Sitzung diesen Antrag in wenigen Sätzen zusammengefasst vorgetragen. Er verzichtete wohlweislich auf ein zeitaufwändigeres komplettes Vorlesen des Antrages, da dieser zwischenzeitlich allen Gemeinderäten bekannt sein musste und auch in den Tageszeitungen ausführlich vorgestellt war.

Wie man sich doch täuschen kann: Einer der Wortführer der den Abtrag ablehnenden UBL monierte doch tatsächlich nach der Sitzung den nicht vorgetragenen Sachvortrag zum Sanierungskonzept und Verwendungsprüfung. Kannte er den Antragstext nicht? Warum moniert er das dann nicht gleich in der Sitzung? Dann hätten wir den Antrag gerne in Gänze erneut vorgelesen! Andererseits zeigte sich der UBL-Sprecher persönlich felsenfest davon überzeugt, dass das Fährhäuschen nicht einsturzgefährdet sei – was so auch von niemanden behauptet wurde. Auf die Bitte, diese persönliche Einschätzung im Protokoll festzuhalten, ruderte der UBL-Sprecher zurück und brachte als Sachverständigen einen Bauingenieur ins Spiel. Dass im Vorfeld schon zwei(!) Architekten das Fährhäuschen inspiziert hatten und ihre konkreten Angaben dazu noch während der Sitzung vorgetragen haben, wurde von der UBL mal eben ignoriert. Auch als der ursprünglich genannte Ansatz von 20.000 auf 10.000 Euro halbiert wurde, gingen die UBL Leute nicht von ihrer ablehnenden Haltung ab. Als Grund wurde dieses Mal der bislang defizitäre Fährbetrieb genannt. Weitere Ablehnungsgründe, wie sie von der UBL noch zu hören waren lauteten, dass das Fährhäuschen schon immer so aussähe, dort noch nie was saniert worden sei und es nur, weil es jetzt kommunal sei, nicht plötzlich einsturzgefährdet sei. Respekt für diese Feststellungen!

Man kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass man den Antrag zum Neckarhäuser Fährhäuschen auf gar keinen Fall unterstützen wollte. Ob es daran gelegen hat, dass er nicht von der UBL kam? Zu guter Letzt wurde dem Förderverein Fähre ein interner Ideenwettbewerb nahe gelegt. Die werden sich bestimmt darüber gefreut haben… (Thomas Zachler)