Für die SPD-Kreistagsfraktion ist die Inklusion immer wieder ein Thema. Jetzt geht es den Rhein-Neckar-Sozialdemokraten um die Anpassung der Satzung im Kreis, auf deren Grundlage die “notwendigen” Schülerbeförderungskosten erstattet werden. Ganz aktuell bittet jetzt die SPD-Fraktion den Landrat, zu prüfen, inwieweit die gültige Satzung von 2013 an das im Jahr 2015 geänderte Schulgesetz zur Verankerung der Inklusion angepasst werden kann und sollte. Immer häufiger komme es nämlich zu dem Problem, dass Eltern eines Kindes in einer Inklusionsklasse gerne ihr Kind in einer Kernzeitbetreuung anmelden würden, um wieder einer Berufstätigkeit zumindest in Teilzeit nachgehen zu können. Auch, wenn dort die Bereitschaft zur Betreuung und ein Platz zur Verfügung stünde, wäre dies nach der aktuellen Beförderungssatzung nicht möglich. Derzeit sind die Schülerfahrten nur zu Unterrichtszeiten erstattungsfähig. Wäre die Inklusionsklasse in einer Ganztagsschule angesiedelt, so würde die aktuelle Satzung greifen. Allerdings sind die wenigsten Grundschulen im Rhein-Neckar-Kreis Ganztagsschulen, wodurch eine Ungleichbehandlung entsteht. Auch bei den Sonderschulen handele es sich in der Regel um Ganztagsschulen, so dass dort das Betreuungsproblem -im Gegensatz zur Inklusion- gelöst werden kann. Wenn Eltern keine Betreuungsangebote wie bei jedem anderen Kind nutzen können, bedeutet das für viele Elternteile – insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter – das berufliche Aus, so Renate Schmidt, sozialpolitische Sprecherin der Kreis-SPD, und formuliert in Richtung Landrat Stefan Dallinger: “Wir bitten Sie deswegen, entsprechende Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Inklusion amtsintern prüfen zu lassen“. (Thomas Zachler)